Sie haben sich von ihrer Partnerin / ihrem Partner getrennt und suchen eine professionelle Begleitung, um ihr Kontaktrecht stressfrei in Anspruch nehmen zu können? Dann sind sie bei mir genau richtig!
Zu Beginn vereinbaren wir ein Erstgespräch, zu dem sie mir bitte alle Unterlagen mitbringen, die sie vom Gericht erhalten haben, damit ich mir ein Bild machen, kann warum die Besuchsbegleitung angeordnet wurde. Je nachdem wie die Gesprächsbasis zu ihrer Ex-Partnerin / ihrem Ex-Partner ist, führen wir dieses Gespräch gemeinsam oder getrennt voneinander. Es werden einige Regeln für den Besuch vereinbart. Vor allem geht es darum, zu klären, was der Zweck der Besuchsbegleitung ist, und wie der Schutz der Kinder während eines Besuchs am besten gewährleistet werden kann.
Vor allem bei jungen Kindern ist es üblich, vor dem ersten eigentlichen Besuch einen zusätzlichen Termin zu vereinbaren, bei dem die Kinder den Ort an dem der Besuch stattfinden wird in Ruhe kennenlernen, und das nötige Vertrauen zum Begleiter aufbauen können, damit in weiterer Folge ein reibungsloser Ablauf sichergestellt ist.
Die Besuche müssen von mir protokolliert werden. Die Protokolle stehen ausschließlich dem Gericht zur Verfügung.
Grundsätzlich bin ich nicht in der Rolle eines Richters. Ich sehe meine Aufgabe viel mehr darin, alle Beteiligten dabei zu unterstützen, sich so zu verhalten, dass das Wohl ihrer Kinder sichergestellt ist.